Heimlich still und leise hat WhatsApp seine AGB am 25.08.2016 geändert. Davor war WhatsApp laut eigener AGB erst ab 16 Jahren. Jetzt ist es ab 13!
hier ein Auszug aus der neuen deutschen AGB (Stand 07.09.2016):
Heimlich still und leise hat WhatsApp seine AGB am 25.08.2016 geändert. Davor war WhatsApp laut eigener AGB erst ab 16 Jahren. Jetzt ist es ab 13!
hier ein Auszug aus der neuen deutschen AGB (Stand 07.09.2016):
Die jüngsten Entwicklungen bei der Flüchtlingsproblematik haben uns die Rolle der sozialen Netzwerke als Meinungsbildungsplattform wieder einmal klar vor Augen geführt: Auf Facebook findet kein Meinungsaustausch oder ein Dialog statt, sondern Meinungsbashing, soll heißen, stark gegensätzliche Meinungen treffen aufeinander und werden nicht duch Argumente, sondern durch Rhetorik und Wortwahl bestimmt. Der Ton wird dadurch ab einem gewissen Punkt fast immer aggressiv, beleidigend und verletzend.
Der Chat stammt aus einer 6. Klasse Gymnasium und ist nur ein kurzer Auszug eines über Wochen gehenden Chatverlaufs. Die Passagen, in denen offen verleumdet und gemobbt wird sind nicht enthalten.
Wie werden heute Hausaufgaben gemacht?
Handy raus – WhatsApp-Klassenchat öffnen – abschreiben – fertig.
Viele Schulordnungen verbieten den Gebrauch von „digitalen Speicher- und Kommunikationsmedien“ im Unterricht. „Das Handy muss im Unterricht zu jeder Zeit komplett ausgeschaltet sein.“ So ließt sich die Schulordnung an meiner Schule. Etwas später folgt der Absatz „[…] außer der Lehrer erlaubt ausdrücklich die Nutzung für den Unterricht.“ Und das sollte man durchaus machen.Hier ein paar Beispiele, bei denen das Handy im Unterricht gute Dienste leistet: