Eigentlich ist die Handynutzung in allen Schulen durch die Schulordnung klar geregelt. Hier steht sinngemäß, dass das Handy während der Schulzeit komplett auszuschalten ist und später noch, dass der Lehrer das Handy für pädagogische Zwecke im Unterricht nutzen lassen kann. Die Realität sieht – wie so oft bei den Neuen Medien – wieder einmal anders aus: Entweder hat der Schüler eine Leberkäsesemmel in seiner Hand oder schaut in sein eingeschaltetes Handy.
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